Kostenerstattung
Die Kosten für die Ernährungsberatung werden von den gesetzlichen Kassen in der Regel erstattet, nach § 20 und § 43 SGB V.
Sie können sich die Kostenübernahme vorab von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Gerne stellen wir Ihnen einen Antrag auf Kostenerstattung aus.